Mit Verwunderung haben wir die neue Umgangsverordnung zum SARS-COVID-19 Virus am 15.06.2020 gelesen und zur Kenntnis genommen. Hierbei fiel uns besonders der Punkt „Kontaktverbot im Sport“ im §9 auf und dieser zwang uns das nachfolgende Schreiben an die Landesregierung und die sportlichen Fachverbände zu verfassen . Wir wollen damit die Landesregierung, und im Besonderen die Ministerin für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz des Landes Brandenburg Frau Ursula Nonnemacher, dazu bewegen, die Entscheidung den Kontaktsport bis zum 16.08.2020 in Brandenburg zu verbieten, zu überdenken. Die Freigabe des Kontaktsports ist besonders im Amateur- und Breitensport ein wichtiger sozialer Aspekt und sollte schnellstmöglich geändert werden.

Wir bitten deshalb alle Befürworter unserer Haltung eindringlich sich unser Schreiben durchzulesen und kräftig zu teilen! Die von der Landesregierung getragene Entscheidung als einziges Bundesland in den neuen Bundesländern, den Kontaktsport bis Mitte August zu verbieten, ist zu überdenken!

In Erwartung einer positiven Reaktion der Landesregierung verbleiben wir

Mit Kopf und Fuß für Luckenwalde und für den Sport in unserem schönen Bundesland Brandenburg!

Schreiben an die Landesregierung (hier das Ministerium für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz des Landes Brandenburg ) zur neuen Eindämmungsverordnung (Umgangsverordnung)

Hier: Thema kontaktloses Training in allen Sportbereichen bis 16.08.2020

Sehr geehrte Damen und Herren,

die am 15.06.2020 in Kraft getretene Umgangsverordnung erlaubt in § 9 Absatz 1 Satz 2 in Verbindung mit § 15 Absatz 2 bis zum 16.08.2020 weiterhin nur ein kontaktloses Training im Land Brandenburg. Ein Umstand, der in vielen Sportvereinen des Landes Brandenburg sicherlich für Unmut sorgen wird und bereits gesorgt hat! Bedenkt man doch die in den letzten Wochen rückläufigen Zahlen der Corona-Infektionen sowie die Entwicklung in den oberen Ligen des Fußballs (3. Liga, 2. Bundesliga sowie 1. Bundesliga), so ist dieser Unmut insbesondere im Amateursport nachvollziehbar!

Zudem werden bereits in Sachsen Pokalspiele im Amateurbereich ausgetragen und der Kontaktsport in den anderen fünf neuen Bundesländern bereits erlaubt oder ab 01.07.2020 in Aussicht gestellt. Deshalb wird die Entscheidung der Landesregierung Brandenburg Absurdem geführt! Wir haben uns als Verein deshalb entschlossen uns mir einem Schreiben an die Verbände aber auch die Politik zu wenden, um die Wichtigkeit der Freigabe des Kontakttrainings für alle Vereine und Sportarten einmal darzulegen! In den weiteren Ausführungen zu diesem Thema haben wir die Probleme, der einzelnen Fachverbände, die wir ebenfalls angeschrieben haben, kurz aufgezeigt und skizziert. Vielleicht ist Ihnen die Tragweite Ihrer mitgetragenen Entscheidung dadurch bewusster und hilft Ihnen dabei, diese Entscheidung schnellstmöglich (nach vor dem 01.07.2020) zu revidieren!

Landessportbund Brandenburg

Im §1 Absatz 2 Nummer 2 der Umgangsverordnung heißt es, dass der Mindestabstand und die Hygieneregeln nach § 1 Absatz 1 Umgangsverordnung in Kitas ab sofort nicht mehr gelten. Gleiches gilt ab 25. Juni auch für Schulen, gleichwohl ab da ja Sommerferien sind! Eine aus unserer Sicht richtige Entscheidung, damit gerade soziale Kontakte der Kinder wieder aufgenommen werden können. Doch was ist mit dem sozialen Leben am Nachmittag? Hier gibt es für viele nur den Sportverein, in dem weitergehende soziale Kontakte gepflegt werden. Sicherlich gibt es Einzelsportarten, bei denen das derzeitige Kontaktverbot keine Rolle spielt, aber gerade die Mannschaftssportarten basieren ja auf den Kontakt und jeder will hier auch den sportlichen Vergleich mit anderen Vereinen!

Das gilt insbesondere für alle Ballsportarten, die durch die meisten Brandenburger in ihrer Freizeit betrieben werden. Schon jetzt bemerken viele Vereine eine sogenannte „Entsozialisierung“, die sich durch Vereinsaustritte bemerkbar macht. Kinder haben gefallen an Passivität zu Hause gefunden und empfinden den aktiven Sport als lästig. Die Folge sind Gesundheitsschäden durch mangelnde Bewegung oder gar soziale Entfremdung! Ein Umstand, der sicherlich nicht im Sinne des Landessportbundes und der vielen Fachverbände sowie der Landesregierung ist!!!

Fußball-Landesverband Brandenburg

Speziell im Fußball-Landesverband Brandenburg wird die nun vorliegende Entscheidung der Landesregierung eine schier unlösbare Aufgabe für die Planung der kommenden Spielzeit im Männerbereich und auch im Nachwuchs nach sich ziehen! Durch die vom DFB vorgeschriebenen Meldetermine und Festlegungen ist der Landesverband durch diese Entscheidung erheblich unter Druck geraten. Dies betrifft insbesondere die sportliche Ermittlung des Landespokalsiegers der Saison 2019/20, wo unter anderem drei Regionalligisten und ein Brandeburgligist noch vertreten sind.

Eine Vorbereitung auf oder gar die Durchführung der ausstehenden Spiele im Pokal müsste bei sportlicher Entscheidung außerhalb Brandenburgs erfolgen, was aus wirtschaftlichen Gründen weder von Seiten des Verbandes noch von Seiten der Vereine durchführbar ist. Weiterhin konträr zu der Entscheidung der Landesregierung ist die zugesandte Festlegung des Fußball-Landesverbandes Brandenburg an die Vereine vom 17.05.2020 die Saison 2020/21 im Nachwuchs auf Landesebene bereits am 15.08.2020 wieder zu starten!  Auch im Herrenbereich soll auf Landesebene bereits am 22.08.2020 der Spielbetrieb wieder beginnen! Sollten diese Termine weiter verbindlich sein, so ist von einer Vorbereitung mit wettkampfnahem Training oder gar den wichtigen Vorbereitungsspielen wie gesagt nicht zu denken.  

Nordostdeutscher Fußballverband

Viel krasser trifft es aber die überregional spielenden Mannschaften des Landes Brandenburg in der Oberliga und Regionalliga, die zusammen mit Teams aus Berlin, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Thüringen und Sachsen-Anhalt ab Mitte August wieder in den Wettkampfbetrieb einsteigen sollen! Eine Vorbereitung auf die neue Saison wäre faktisch nicht möglich! Um wettkampfnah trainieren zu können und Vorbereitungsspiele durchzuführen, müssten die Vereine beispielsweise nach Sachsen oder Berlin ausweichen und dort Trainings- und Spielstätten für teures Geld anmieten!

Dazu kommen möglicherweise zusätzliche Fahrt- und Übernachtungskosten sowie Verpflegungsaufwendungen für die Teams. Dieser Aufwand wäre unumgänglich, um sportlich auf dem gleichen Level zu starten, wie die Gegner aus den anderen Bundesländern! Ein finanzieller Aufwand, den sich die Vereine in der angespannten wirtschaftlichen Situation nicht leisten können und wahrscheinlich auch Vereinsexistenzen gefährden würde! Ein weiterer Aspekt sind die dann durchzuführenden Spiele bis zur Zulassung des Kontaktsports! So müssten Spiele außerhalb Brandenburgs durchgeführt werden, was wieder erhebliche zusätzliche Kosten verursachen würde.

Das alles wäre nur mit einer hohen finanziellen Unterstützung der Verbände und der Landesregierung möglich! An dieser Stelle sei auch die nicht unerhebliche Wettbewerbsverzerrung gegenüber den anderen überregional spielenden Teams im Bereich des NOFV erwähnt, die dann sportlich erheblich weiter wären! Es stellt sich auch die Frage, wie eine Regionalligasaison mit über 20 Teams zeitlich durchgeführt werden soll, wenn erst vielleicht Mitte September mit dem regulären Spielbetrieb für die brandenburgischen Mannschaften begonnen werden kann? Denn um sportlich zu mindestens annähernd an das Level der anderen Teams heranzukommen, ist eine ordentliche Vorbereitung im Kontakttraining von mindestens 3-4 Wochen notwendig!

Eine Lösung zu diesem Thema findet sich jedoch vielleicht in §9 Absatz 3 der neuen Umgangsverordnung! Hier heißt es wortwörtlich: „… Für den Trainings- und Wettkampfbetrieb von Berufssportlerinnen und -sportlern, …, der im Rahmen eines Nutzungs- und Hygienekonzeptes des jeweiligen Sportfachverbandes stattfindet, gilt nur Absatz 1 Satz 2 Nummer 2. …“! Dieser Absatz 1 Satz 2 Nummer 2 des § 9 der neuen Umgangsverordnung erfordert, dass im Einzelfall Hygiene- und Desinfektionsmaßnahmen erfolgen müssen, was insbesondere die gemeinsame Nutzung von Geräten betrifft!

Genau dieser Passus könnte gerade für die überregional spielenden Mannschaften aus Brandenburg zutreffen, da in der Oberliga und Regionalliga in allen Mannschaften semiprofessionelle oder sogar professionelle Strukturen herrschen und die Spieler mit Arbeitsverträgen in Form von Spielerverträgen ausgestattet sind. Für die Spieler ist das Fußballspielen als Beruf zu betrachten und nicht wenige von ihnen sind auf den Zuverdienst als Nebenjob monatlich angewiesen. Mithin wäre die Frage, ob die Spieler aus den überregionalen Spielklassen Oberliga und Regionalliga auch unter dem Begriff Berufssportler fallen!?

Sollte dies der Fall sein, so wäre die Problematik unstrittig und ein Kontakttraining sowie der Wettkampf für diese Teams auch in Brandenburg möglich! Voraussetzung ist natürlich ein schlüssiges Hygienekonzept, was bereits in vielen Vereinen vorliegt! Die Betrachtung des Wettkampfes lassen wir derzeit außen vor, da eine Durchführung sicherlich vorerst nur unter Ausschluss der Öffentlichkeit möglich ist und unter Vorlage eines schlüssigen Hygienekonzeptes vom NOFV (zuständig für Oberliga und Regionalliga) und Fußball-Landesverband Brandenburg (Zuständig für den Fußball auf Landesebene und den Landespokal)!

In diesem Sinne bitten wir um Prüfung, ob der §9 Absatz 3 der neuen Umgangsverordnung auch für die Oberliga und Regionalliga zutrifft?

An die Landesregierung des Landes Brandenburg

Auf Grund der oben beschriebenen Umstände und Fakten bitten wir die Landesregierung ihre Entscheidung zu § 9 der Umgangsverordnung nochmals zu bedenken und den Kontaktsport in Brandenburg wieder freizugeben. Zumal diese Regelung der Aufhebung des Kontaktverbotes in Kitas und Schulen, einhergehend mit deren uneingeschränkter Öffnung, konträr ist! Vielleicht ist eine schrittweise Freigabe für den Erwachsenenbereich vorerst möglich und sinnvoll! Wir bitten Sie, Frau Nonnemacher und Sie, Herr Woidke, inständig an einer Lösung des Problems noch vor der Sommerpause zu arbeiten, um den vielen Vereinen die Möglichkeit zu geben, weiter zu existieren. Im Sinne des Sports hoffen wir, der FSV 63 Luckenwalde, auf eine zeitnahe Entscheidung diesbezüglich im Sinne des Sports!

Der Vorstand des FSV 63 Luckenwalde e.V.

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